Gegen das Vergessen>
Filmreifer Sprung mit Tritt an den Kopf
Der 2. Fall an diesem Tag war ebenfalls mehr als merkwürdig, ja, man kann sagen, ein bisschen verrückt. Auch in diesem Fall ging die Staatsanwaltschaft in Berufung. Der Angeklagte bemerkte dazu, dass er auf jeden Fall auch in Berufung gegangen wäre, allerdings war ihm wohl nicht bewusst, dass seine Gründe andere waren, als die des Staatsanwaltes. Denn die Staatsanwaltschaft hielt das Urteil des Amtsgerichts für zu gering, da es sich bei der Tat um eine schwere Körperverletzung unter Einsatz eines gefährlichen Tatwerkzeuges gehandelt habe.
Was war passiert? Der Angeklagte, der aus Kostengründen ohne Anwalt erschienen war, erzählt den Ablauf des Geschehens folgendermaßen:
Er besaß zu dieser Zeit zwei Kioske in zwei verschiedenen Orten. Einen in Essen und einen in Duisburg. Eines Tages, er lag gerade auf einer Therapiebank wegen seiner Bandscheibenvorfälle, bekam er einen Anruf auf sein Handy, dass sein Kiosk in Duisburg überfallen worden wäre. Seine Kiosk - Hilfe sei verletzt. Mehr Informationen erhielt er nicht. Sofort machte er sich auf den Weg nach Duisburg. Als er dort ankam sah er, dass der Kiosk offen und ein Krankenwagen in der Nähe standen. Da es sich bei der Kiosk - Hilfe um seine zukünftige Schwägerin handelte und er sich große Sorgen machte, wollte er in den Krankenwagen. Er wurde von einem Polizisten aufgehalten, der vor dem Krankenwagen positioniert war. Er versuchte sich frei zu machen. Ein zweiter Polizist, dem er bekannt war, nahm ihn zur Seite, um ihn zu beruhigen. Dann sah er aber aus den Augenwinkeln, wie sein Bruder von zwei Polizisten drangsaliert wurde. Sie hatten ihn im Schwitzkasten. Mit dem Schrei….mein Bruder, mein Bruder…. riss er sich los, um seinem Bruder zu helfen. Ein ihm im Weg stehender Polizist wurde mit einem filmreifen Sprung (… er lag waagerecht in der Luft, als er zutrat…Aussage eines Polizisten) und Tritt an den Hinterkopf aus dem Weg geräumt. Der Angeklagte wurde in seinem Lauf von einem Polizisten dermaßen angerempelt, dass er vor einen Laternenpfahl knallte und ohnmächtig zu Boden ging. Als er wieder zu sich kam, wäre er mit Handschellen in einem Polizeiauto festgehalten worden. Die Polizei wäre davon ausgegangen, dass er der Täter wäre, der den Kiosk überfallen hätte. Erst nach längerer Zeit hätte er deutlich machen können, dass er der Geschädigte sei. Erst dann sei er frei gelassen worden.
Im Grunde sagten die Zeugen und Polizisten dasselbe aus, nur habe nach Aussage des Polizisten ein Passant und kein Polizist den Lauf des Angeklagten gestoppt. Der Angeklagte sagte aus, er könne mit seinem Gewicht und seinem Bandscheibenvorfall keinesfalls so hoch springen, um einen Menschen am Kopf zu treffen. Staatsanwalt und Kammer sahen dies anders, denn wer unter einem derartigen Adrenalinstoß steht, wie zur Tatzeit der Angeklagte, der ist zu solchen Leistungen schon in der Lage. Es war auch verständlich, dass der Angeklagte nicht in den Krankenwagen gelassen wurde. Er hatte sich nicht ausgewiesen, die Verletzte war versorgt und es befand sich auch eine Freundin bei ihr.
Der verletzte Polizist, der als Nebenkläger auftrat, konnte selber nicht sehen, wer ihn getreten hat. Sein Polizeikollege aber sagte aus, dass es der Angeklagte gewesen sei. Die Verletzung des Polizisten war lt. seiner eigenen Aussage nicht so schlimm, dass er krankgeschrieben werden musste. Auch war kein Abdruck des Schuhes zu erkennen. Der Schmerz und die Flecken waren am Abend auch schon wieder verschwunden. Aufgrund dessen setzte die Kammer das verlangte Schmerzensgeld von 500,00 Euro auf 300,00 Euro fest. Bei der Festsetzung der Strafe allerdings folgte die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Da der zurzeit der Tat getragene Turnschuh als gefährliche Waffe (Straßenturnschuh) deklariert werden musste, und aus dem Vorstrafenregister klar hervorging, dass der Angeklagte in der Vergangenheit mehrmals durch Attacken auf Polizisten aufgefallen war, erging der Urteilsspruch im Namen des Volkes: 8 Monate auf Bewährung und Zahlung des Schmerzensgeldes, sowie der Gerichtskosten.
Der Angeklagte hatte das letzte Wort: „Herr Richter, Fehler machen ist menschlich, verzeihen ist göttlich. Ich bitte um ein mildes Urteil.“
Als ich noch eine ganz unerfahrene Schöffin war, gingen mir solche Schlusssätze zu Herzen. Inzwischen weiß ich aber, dass diese Worte sehr wohl wirkungsträchtig einstudiert sind und vom Verteidiger dem Angeklagten nahe gelegt werden. Mit der Zeit spürt man sehr genau, wer seine Entschuldigung wirklich ernst meint, oder wer nur Eindruck schinden will. Vielleicht mag das bei dem einen oder anderen Schöffen fruchten, aber die Richterinnen und Richter lassen sich nicht aufs Glatteis führen, und ich heute, nach 13 Jahren Schöffentätigkeit, auch nicht mehr.
****
Wir haben einen neuen Verein gegründet
Freies Archiv der
Hütten- und Bergwerke
Rheinhausen e.V.(FAHR)
1. Vorsitzender
Mehmet Aslan
2. Vorsitzender
Klaus Kowalewski
Schatzmeister
Werner Schleser
Protokollführerin
Ingrid Lenders
Beisitzer
Manuel Bretzke
Ferdi Seidelt
E-Mail:info(at)fahr-du.de
Schaut mal rein, und macht mit.
Bleibt gesund!
Ich wünsche allen eine große Portion Mut für die Zukunft und eine noch größere Portion Gesundheit!
Liebe Grüße
|
|
|